BigBlock hat geschrieben:
4.2 Da es hierzu in Bremen Diskussionen gab: Die Bank darf nur nach Vorlage der Sterbeurkunde das Konto schließen. Nur aufgrund einer Todesanzeige in der Zeitung darf sie dies nicht. Soweit die Theorie natürlich
Wobei Banken ohne Angaben von Gründen Auszahlungen verweigern bzw Kredite einfordern können ( auch bei termingerechter Tilgung ) steht zumindest bei uns in Ö in diversen AGBs der Banken drinnen.
Heißt im Regelfall ( ich hab das gerade durch ) das die bank vorsichtshalber bei Kenntnis eines Todesfalls das Konto sperrt um für sich Stress zu vermeiden und dann nur mehr was mit Notarieller Verfügung rausgibt.
Wie gesagt konkret gerade so erlebt.